Touristenfischereischein

Angeln in MV

Der Touristenfischereischein

Für Urlauber, Reisende oder Zugezogene, die nicht im Besitz eines Fischereischeines sind, gibt es in Mecklenburg-Vorpommern ein spezielles Angebot - den Touristenfischereischein. 

Mit diesem ist es möglich, auch ohne Angelprüfung an einem der zahlreichen Gewässer in MV angeln zu gehen. Der Touristenfischereischein gilt für einen zusammenhängenden Zeitraum von 28 Tagen und kann später mehrfach verlängert werden. Der Schein kostet bei der Erstausstellung 24 Euro. 

Über alles was Anfänger über Rechtsgrundlagen, Ordnung beim Angeln, Ausübung der Fischerei und Umgang mit gefangenen Fischen wissen müssen, informiert eine Broschüre. 

Diese erhält jeder beim kauf des Touristenfischereischeins. Mehr als 160 Ausgabestellen dafür in Mecklenburg-Vorpommern

 

 

 

 

 

2. Touristenfischreischein kaufen, kostet 23€ .
1. Bei einer Ausgabestelle 
Personalausweis vorzeigen
3. Angelkarte für das 
jeweilige Gewässer kaufen.
4. Dein Angelabenteuer kann beginnen!

Wie und wo bekommen ich den Touristenfischereischein?
Vorab stehen dir hier erst einmal alle Ausgabestellen des Touristenfischereischein als Download zu verfügung

So gehts du vor:

In Mecklenburg-Vorpommern (MV) können Urlauber, reisende und zugezogene Personen ohne abgelegte Fischerprüfung einen befristeten Touristenfischereischein erwerben. 

 

Zentrale Bestimmungen (Stand 2026)

  • Gültigkeit: Der Schein gilt für einen zusammenhängenden Zeitraum von 28 Tagen.
  • Verlängerung: Er kann im laufenden Kalenderjahr mehrfach um jeweils weitere 28 Tage verlängert werden.
  • Kosten: Die Gebühr für die Erstausstellung sind 23€ sowie für jede Verlängerung beträgt jeweils 13€. Die gesetzliche Fischereiabgabe (ebenfalls 10€) ist beim Kauf des Touristenfischereischeins in der Regel bereits enthalten.

 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 14 Jahre.
  • Dokumente: Ein gültiges Ausweisdokument ist erforderlich. Zudem muss eine Erklärung abgegeben werden, dass in den letzten Jahren keine Verstöße gegen fischerei- oder tierschutzrechtliche Vorschriften, vorlagen und oder aktuell vorliegen. 

Wichtige Zusatzdokumente:

 

           Neben dem Touristenfischereischein ist für das jeweilige Gewässer zwingend eine Angelerlaubnis           

           (Gewässerkarte/Angelkarte) erforderlich. 

  • Küstengewässer: Erhältlich als Tages-, Wochen- oder Jahreskarte. Preise hierfür 6, 12, 30€
  • Binnengewässer: Diese Karten müssen beim jeweiligen Pächter oder Besitzer (z. B. Fischerhöfe, Angelgeschäfte) erworben werden. 

 

 Wichtiger Hinweis: Seit September 2025 müssen auch Gastangler aus anderen Bundesländern die Fischereiabgabe in MV in Höhe von 10€ entrichten, selbst wenn sie bereits in ihrem Heimatland eine Abgabe gezahlt haben.

Die Angelbestimmungen in Mecklenburg Vorpommern:

Anglen mit der Familie!

Das musst du beim Angeln in M-V mit dir führen.

1.    Gesetzlich vorgeschriebene            Dokumente (Pflicht)

  • Fischereischein (Angelschein): Der Touristenfischereischein ist die Grundvoraussetzung.
  • Gewässer-Erlaubnisschein: Die Angelkarte (Tages-, Wochen- oder Jahreskarte) für das spezifische Gewässer.
  • Personalausweis oder Reisepass: Zur Identifikation bei Kontrollen.
  • Fischereiabgabe (MV): Seit September 2025 muss jeder Angler (ab 14 J.) die staatliche Fischereiabgabe in MV entrichten auch wenn er bereits eine Fischereiabgabe in einem anderen Bundesland bezahlt hat.

2. Ausrüstung zum Tierschutz (Pflicht)

 

Um Fische tierschutzgerecht zu versorgen, müssen folgende Gegenstände zwingend mitgeführt werden:

  • Schlagholz: Geeignet zum Betäuben des Fisches.
  • Messer: Zum anschließenden Töten durch Herzstich oder Kiemenschnitt.
  • Maßband / Maßstab: Zur Kontrolle der Mindestmaße.
  • Hakenlöser/Zange: Zum sicheren Entfernen des Hakens.

 

  • Kinder: Kinder unter 14 Jahren dürfen ohne Fischereischein angeln, benötigen jedoch eine Angelkarte.
  • Küstengewässer: Für die Ostsee (Bodden, Haff) gelten spezielle Angelberechtigungen des Landes MV.
  • Verstöße: Angeln ohne diese Dokumente kann als Fischwilderei, nach den Strafgesetzbuch,  strafbar sein.

1. Ordnungswidrigkeiten (Bußgelder)

           Verstöße gegen das Landesfischereigesetz können mit Geldbußen von bis zu 75.000 Euro belegt werden. Typische                  

           Ordnungswidrigkeiten sind: 

  • Fehlende Dokumente: Das Angeln ohne gültigen Fischereischein, ohne Nachweis der seit September 2025 fälligen Fischereiabgabe (10 €) oder ohne Gewässer-Erlaubnisschein.
  • Verstöße gegen den Artenschutz: Missachtung von Schonzeiten oder das Unterschreiten von Mindestmaßen beim Fang.
  • Unzulässiges Angelgerät: Verwendung von mehr als den erlaubten zwei Handangeln oder illegalen Fanggeräten. 

2. Straftatbestand: Fischwilderei

           Wenn du in Gewässern angelst, für die du keine Erlaubnis hast (z. B. Privatgewässer), oder wenn du gar keinen 

           Angelschein besitzt, wird dies oft als Fischwilderei gemäß § 293 StGB gewertet. Die möglichen Strafen sind: 

  • Geldstrafe (nach Tagessätzen).
  • Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
  • Einziehung der Ausrüstung: Die Angelruten und das Zubehör können als Tatwerkzeuge dauerhaft beschlagnahmt werden. 

3. Weitere Konsequenzen

          Zusätzlich zu Geld- oder Haftstrafen drohen administrative Maßnahmen:

  • Entzug des Fischereischeins: Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann die Angelberechtigung dauerhaft entzogen werden.
  • Behördliches Angelverbot: Ein zeitlich befristetes oder dauerhaftes Verbot, die Fischerei auszuüben.

 

Wichtige Hinweise für dein Angelerlebnis in Mecklenburg-Vorpommern

 Besser informiert, entspannter geangelt!

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